Platzordnung

Um den Übungsbetrieb ohne Störungen durchführen zu können und den Aufenthalt auf dem gesamten Trainingsgelände und der Umgebung der Übungsplätze für alle Mitglieder, Kursteilnehmer und Gäste problemlos zu gestalten bitten wir um Einhaltung der folgenden Regeln:

  1. Die Platzordnung gilt für das gesamte Trainingsgelände, auch rund um das Vereinsheim und die Parkplätze.
  2. Die Hunde sind auf dem gesamten Gelände an der Leine zu führen. Dies gilt insbesondere für den Weg vom Auto auf den Übungsplatz und zurück. Während des Trainings darf der Hund unter Aufsicht abgeleint werden.
  3. Vorplatz: der Weg ins Vereinsheim und zu den Toiletten muss zu jeder Zeit zugänglich sein und in diesem Bereich dürfen auch keine Hunde angebunden werden, die den Weg versperren.
  4. Vor Betreten des Vereinsgeländes sollte dem Hund ausreichend Gelegenheit und Zeit zum Auslauf gegeben werden, am besten durch einen kleinen Spaziergang im nahe gelegenen Wald oder entlang der Feldwege. Die Hundeführer sind angehalten, die „Hinterlassenschaften“ ihres Hundes auf dem Vereinsgelände, den Feldwegen und den angrenzenden Feldern zu entfernen. In der näheren Umgebung um das Vereinsgelände gibt es 2 Hunde – Stationen, wo Kotbeutel gezogen und entsorgt werden können.
  5. Hunde mit Ungezieferbefall, Husten oder sonstigen ansteckenden Krankheiten dürfen das Vereinsgelände nicht betreten, das gilt auch außerhalb der Übungszeiten.
  6. Alle Hunde müssen einen gültigen Impfschutz (Tollwut) verfügen. Außerdem ist für den Hund eine Hundehaftpflichtversicherung Pflicht. Ein Versicherungsnachweis ist vorzulegen.
  7. Die Bestimmungen der Tierschutz-Hundeverordnung sind einzuhalten.
  8. Kinder sind gern gesehene Gäste. Denkt bitte daran, dass ihr während der Trainingszeit nicht auf die Kinder achten könnt. Sorgt bitte in dieser Zeit für eine geeignete Beaufsichtigung.
  9. Hundeführer, Gäste und Besucher werden gebeten, auf dem Vereinsgelände und in der Umgebung auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.
  10. Den Anweisungen des Vorstands sowie Spartenleiter und Trainer ist unbedingt Folge zu leisten.
  11. Jedes Mitglied wird angehalten, den Verein bei der Erhaltung und Instandsetzung des Vereinsgeländes zu unterstützen, ebenso bei der Mithilfe bei der Bewirtschaftung des Vereinsheims und an Veranstaltungen.
  12. Während der Öffnungszeiten des Vereinsheims sind mitgebrachte Speisen und Getränke nicht gern gesehen.